Sie möchten selber ans Steuer?? Hier unsere Möglichkeiten….
Wir haben diverse Fahrzeuge wo Sie selber steuern dürfen. Eine kurze Einführung von 10-15min einrechen, abzuholen am vereinbarten Ort, nach Wunsch kann Fahrzeug auf Aufpreis auch zu Ihrem Wunsch Ort hingebracht werden.
Wünschen Sie ein spezielles Fahrzeug, welches nicht auf der Liste ist, Fragen Sie uns an. Ab und zu können Sie auch andere Fahrzeuge nutzen.
Fahrzeuge mieten und selbst fahren? Verlangen Sie ein Angebot oder rufen Sie uns an
Mercedes S-Klasse

- Mercedes S-500 Lang Allrad
- 5 Gäste inkl. Fahrer
- Vollausstattung, TV, Massagesitze, uvm
- schwarz / schwarz
- ab Wohlen oder Zürich
- Fahrer ab 25 Jahre
- mind. 6 Jahre Fahrpraxis
- Tagesmiete Fr. 600.00
- Depot/Kaution Fr. 1’000.00
- Selbstbehalt bei Schäden Fr. 2’000.00
- Tages-km maximal 300km
- mehr-km Fr. 2.00
Mercedes V-Klasse

- Mercedes V-Klasse, Extra-Lang, Diesel, Allrad
- 8 Gäste inkl. Fahrer (6 Gäste im Font)
- Vollausstattung, Leder, Navi
- schwarz / schwarz
- ab Wohlen oder Zürich
- Fahrer ab 25 Jahre
- mind. 6 Jahre Fahrpraxis
- Tagesmiete Fr. 400.00
- Depot/Kaution Fr. 1’000.00
- Selbstbehalt bei Schäden Fr. 1’000.00
- Tages-km maximal 300km
- mehr-km Fr. 1.50
Lieferwagen mieten / Transporter

- Ford Transit Lieferwagen – Transporter mieten – 3.5t
- 3 Gäste inkl. Fahrer – Laderaum ohne Fenster/Sitze
- Diesel – Klima – Radio/CD
- Weiss – mit Anhängerkupplung
- ab Wohlen oder Zürich
- Fahrer ab 20 Jahre
- mind. 2 Jahre Fahrpraxis
- Tagesmiete Fr. 100.00
- Depot/Kaution Fr. 200.00
- Selbstbehalt bei Schäden Fr. 2’000.00
- Tages-km maximal 200km
- mehr-km Fr. 0.50
Notfall-Wagen

- Notfallwagen nach Absprache
- Wir haben immer wieder einen Notfallwagen, nicht der neuste aber für die Not immer gut und günstig
- ab Wohlen oder Zürich
- Fahrer ab 20 Jahre
- mind. 2 Jahre Fahrpraxis
- Tagesmiete Fr. 100.00
- Depot/Kaution Fr. 200.00
- Selbstbehalt bei Schäden Fr. 2’000.00
- Tages-km maximal 200km
- mehr-km Fr. 0.50
Mietbedingungen
Alle Preise inkl. 8% MWST – Zahlung im Voraus oder in Bar beim abholen des Fahrzeuges – Depot in Bar zu hinterlegen – Bei grob-fahrlässiger Verursachung eines Unfalls oder bei Entzug der Fahrbewilligung wird in jeden Fall der Selbstbehalt in Rechnung gestellt – Transportgüter und persönliche Gegenstände, Gepäck usw des Mieters sind in der Versicherung nicht eingeschlossen – Der Treibstoffverbrauch geht zu Lasten des Mieters – Der Wagen darf nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen mit gültigem Fahrausweis gelenkt werden – Nur der Mieter selbst ist berechtigt, dass angemietete Fahrzeug zu lenken – Sollte ein Zweit- oder Drittlenker gewünscht werden, muss dies vor Mietantritt dem Vermieter mitgeteilt werden – Mieter und Lenker sind solidarisch haftbar. – Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt, so hat er die betreffende Miete zu bezahlen. Kann der Wagen anderweitig vermietet werden, so sind Fr. 100.00 als Umtriebs-Spesen zu entrichten. – Bei Unfall sind sofort Polizei und Vermieter zu benachrichtigen. Es darf keine Schuldanerkennung ausgestellt werden. – Unverschuldete auswärtige Reparaturen bis zu Fr. 100.00 werden vom Vermieter gegen Vorweisung der Belege zurückerstattet. Vor Beginn einer grösseren Reparatur ist der Vermieter zu benachrichtigen. Für Unannehmlichkeiten oder Ausfälle jeglicher Art, die durch Unfall, nicht zur Verfügung stehendes Fahrzeug, Wagen-defekt oder auf andere Art entstehen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. – Der Wagen ist gegen Haftpflicht versichert (10 Mio.) Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadensfall Fr. 2’000.00. Übersteigt die Forderung der Geschädigten die Versicherungsleistung, so ist der Mieter haftbar, sowie für das Abschleppen des Wagens nach Wohlen AG. Ebenso ist eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von Fr. 2’000.00 un eine Insassenversicherung abgeschlossen. – Bei Schäden jeglicher Art haftet der Mieter oder dessen Haftpflichtversicherung für den entstandenen Bonus-Anstieg. (Deckung, bis Bonus erreicht vor Schadenfall.) – Für grob-fahrlässige Schäden verursacht durch falsche Handhabung, Befahren von unwegsamen Gelände, Trunkenheit und Nichtbeachten von Mindesthöhen usw. bleibt der Mieter in jedem Falle haftbar. – Der Mieter bestätigt, den Wagen in Ordnung übernommen zu haben und die obenstehenden Mietbedingungen sowie die für den Wagen abgeschlossenen Versicherungsbedingungen an zu erkenne. Der/ Die Vertragsunterzeichner/In haftet immer solidarisch für die Bezahlung der Mietkosten. – Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bremgarten AG